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Vereinbarung
Laut Jugendschutzgesetz dürfen sich Jugendliche unter 18
Jahren nur bis 24:00 Uhr in Diskotheken aufhalten.
Mit der nachfolgend hinterlegten Vereinbarung können die
Eltern des Jugendlichen die Personenfürsorge an eine andere
Volljährige Person übertragen (Erziehungsbeauftragte
Person!). Und somit Jugendlichen unter 18 Jahre den
Aufenthalt an der Veranstaltung über 24:00 Uhr hinaus
ermöglichen.
Diese Vereinbarung muss gut lesbar ausgefüllt-, von dem
Jugendlichen mitgeführt werden! |

Vereinbarung |
Bitte U18-Formular zur Erziehungsbeauftragung ordnungsgemäß
ausfüllen
und mit einer Kopie des Ausweises Euerer Eltern mit
zur Veranstaltung bringen.
Bei allen
Veranstaltungen gilt Ausweispflicht |
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