Vereinbarung

Laut Jugendschutzgesetz dürfen sich Jugendliche unter 18 Jahren nur bis 24:00 Uhr in Diskotheken aufhalten.
Mit der nachfolgend hinterlegten Vereinbarung können die Eltern des Jugendlichen die Personenfürsorge an eine andere Volljährige Person übertragen (Erziehungsbeauftragte Person!). Und somit Jugendlichen unter 18 Jahre den Aufenthalt an der Veranstaltung über 24:00 Uhr hinaus ermöglichen.

Diese Vereinbarung muss gut lesbar ausgefüllt-, von dem Jugendlichen mitgeführt werden!
 

Vereinbarung
Bitte U18-Formular zur Erziehungsbeauftragung ordnungsgemäß ausfüllen
und mit einer Kopie des Ausweises Euerer Eltern mit  zur Veranstaltung bringen.

Bei allen Veranstaltungen gilt Ausweispflicht